PM der Gesellschaft für Natur- und Umweltschutz e.V. /G.N.U

Das Riesenschiff mit ca 400 m Länge und 58,50 m Breite zählt zu den grössten Containerfrachtern weltweit, es fällt unter die Gruppe der sog. „außergewöhnlichen großen Fahrzeuge“ (AGF), für die eine besondere schiffahrtspolizeiliche Genehmigung zum Befahren der Unterelbe notwendig ist.

Diese Genehmigungen werden inzwischen routinemässig von der WSV des Bundes ausgestellt, da die Schiffe seit längerer Zeit regelmäßig die Elbe befahren. Gleichwohl gehen sie mit ihren Abmessungen weit über das Bemessungsschiff für den letzten Unterelbeausbau (1999) hinaus.* Allerdings bleibt bei der Indian Ocean noch zu ergänzen, dass dieses Schiff mit 58,50 m Breite sogar noch die maximal amtlich bekanntgemachte Schiffsbreite um 1 m überstieg!

Da das Schiff unmittelbar vor dem HW**-Scheitel die Elbe befuhr, hatte es in der vertieften Fahrrinne bei einem Tiefgang von 11,60 m noch eine Tiefgangsreserve von 2,30 m – 2,50 m. Mit seinem Tiefgang hätte es sogar noch tideunabhängig die Unterelbe befahren können.

Gleichwohl musste das Schiff mit dem aufkommenden HW-Scheitel die Unterelbe befahren, da es im Hamburger Hafenbereich nur einen Drehbereich von 480 m zur Vfg hat und insofern aus Gründen der Manöversicherheit beim Eindrehen in den Hafenliegeplatz auf den günstigsten Wasserstand angewiesen war.

Für die Gesellschft für Natur- und Umweltschutz war es nur eine Zeifrage, wann ein mit dem Scheitel der HW-Welle einlaufendes Schiif wegen Ruder- oder Maschinenschadens „aus dem Ruder läuft“!

(Im vorl. Havariefall wird zunächst von einem Ruderschaden ausgegangen, gleichwohl bleibt zu klären, ob u. U. ein Navigationsfehler die Havarie ausgelöst hat)

Man stelle sich einmal vor, dass dieses Schiff mit dem derzeit maximal zulässigen Tiefgang von 14,10 m (Frischwasser) tideabhängig in der 300 m breiten Fahrrinne – u. a. infolge eines Ausfalls der Antriebs- oder Ruderanlage – am Rande der vertieften Fahrrinne festkommt und bei anschliessender ablaufender Ebbe „trocken“ fällt.

Die Schiffs-Längsverbände müssen dann bei kenternder Tide und Querlage in der Fahrrinne immerhin einem Tidefall von etwa 3,00 m standhalten! Dass bei einer solchen Situation das Auslaufen grosser Schwerölmengen mit verheerenden Folgen für die gesamte Elbeumwelt wahrscheinlich wird, dürfte selbst einem schiffbaulichen Laien einleuchten.

Wieder einmal wurde die ständige Wiederholung der Befürworter der zur Zeit auf Eis gelegten Elbvertiefung widerlegt, „die Hamburger Hafenschlepper würden rechtzeitig ein Festkommen verhindern.“

Wir haben wiederholt nachgewiesen, dass das Elbefahrwasser mit seiner vertieften Fahrrinne von 300 bzw. 250 m oberhalb von Glückstadt – gemessen an internationalen Empfehlungen*** – völlig unzureichend ist und dies sich mit einer nahezu lächerlichen Verbreiterung von 20 m auch nach der beantragten Vertiefung nicht ändern wird.

Eine Fahrrinnenbreite, die geringer ist als die Länge der dort passierenden grössten Schiffe ist nicht zu verantworten.

Kpt Klaus Schroh für die G.N.U.

 

* Länge 300 m

** HW Hochwasser

*** PIANC Permanent International Association of Navigation Congresses

Havarie „CSCL Indian Ocean“
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