Die Experten haben das Wort - Bundesanstalt für Wasserbau angezählt

Die Bundesrichter wollen es sehr genau wissen und räumen den Experten der Parteien breiten Raum ein. Die Verhandlung folgt dabei dem Fragenkatalog, den das Gericht den Parteien schon vor einigen Wochen vorgelegt hat. Die Verhandlungsführung ist straff, geht aber bei Bedarf weit in die rechtlichen und wasserbaulichen Details und lotet diese sehr genau aus. Immer wieder fragt das Gericht nach, wenn inhaltliche Fragen nicht wirklich für alle Richter geklärt sind.
Die Hoffnung der Hamburger Wirtschaft, dass wasserrechtliche Fragen nicht mehr vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt werden müssen, erfüllte sich bisher nicht. Diesen Weg haben die Richter weiterhin ausdrücklich offen gehalten. Dies dürfte die geschlossen anwesende Prominenz der Hamburger Hafenwirtschaft und ihrer Experten bis hin zu den Lotsen nicht sehr gefallen haben, hatten sie doch versucht, den Gang zum EuGH mit einer Planergänzung vermeiden.
Am ersten Verhandlungstag stand zunächst die Morphdynamik auf der Tagesordnung, später auch die Schiffswellen. Unter Morphodynamik ist die Veränderung des Flussbettes durch Erosion und Sedimentation zu verstehen. Ein Eingriff wie die geplante 9. Vertiefung der Elbe um 1,50 bis 2,40 m, der mit ca. 40 Mio. m³ Baggergut alle anderen Vertiefungen um ein Vielfaches übertrifft, wird entsprechende Veränderungen für das des Flussbett und die Umwelt es zur Folge haben.
Die möglichst genaue Prognose dieser Änderungen ist daher eine tragende Säule der gesamten Planung. Wenn die Elbvertiefung beispielsweise eine schnelle und weitreichende Umformung des Flussbettes auslöst, wäre sie ebenso wenig genehmigungsfähig als wenn die Vertiefung zu höheren Sturmflutwasserständen führt. Von großer Wichtigkeit ist das Gesamtkonzept speziell deshalb, weil die einströmende Wassermenge einerseits durch die Vertiefung erhöht wird, was dann durch den Teilverschluss des Nebenfahrwassers Medemrinne wieder ausgeglichen werden soll. Ob dieses Konzept überhaupt aufgeht und die Sturmflutwasserstände sich damit deckeln lassen, ist also vor allem eine Frage der Morphodynamik. Davon hängt es ab, ob das Wegbaggern der natürlichen Barriere durch eine künstliche gleichwertig kompensiert werden kann.
Die Gutachten und Prognosen der Bundesanstalt für Wasserbau BAW hatten der Kritik der Fachgutachter der Klägerseite Prof. Dr. Zanke und Dipl.-Ing Niemeyer, den ehemaligen Geschäftsbereichsleiter des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Norden-Norderney -Forschungsstelle Küste- wenig entgegen zu setzen. Während an der Schelde eine tragfähige Prognose von 110 Jahren Dauer erstellt worden ist, hatten BAW und Planer ganze 10 Tage Prognose vorzuweisen. Diese Zeit benötigt ein solches numerisches System um sich einzupendeln, es kann aber noch keine Ergebnisse liefern.
Ein 3-D-Bodenmodell fehlt bis heute völlig. Die realistische Berücksichtigung der Bodenarten am Elbgrund hatten die Experten der Umweltverbände als selbstverständlichen Standard angenommen. Umso größer war die Überraschung in der Verhandlung, dass dieser Standard nicht erfüllt war.
Besonders befremdlich war weiter die Aussage der Planer und BAW-Gutachter, man müsse Ergebnisse mit zusammengekniffenen Augen betrachten, um bestimmte Dinge zu erkennen. Gerade bei wissenschaftlichen Arbeiten wäre doch eher ein klarer Blick als geeignete Methode erwartet worden.
Diese Missverhältnisse wurden offenkundig und erschlossen sich Richtern und Laien, womit ein Fundament des Projekts ins Wanken geraten war. Auf die Frage, warum die BAW weiter davon ausgegangen war, dass Sand sich nicht schwebend im Wasserkörper bewegen würde, konnten die Planer keine Antwort geben. Dabei ist schon heute bei geringeren Fließgeschwindigkeiten in Schwebe befindlicher Sand zu beobachten, und er findet sich seit der letzten Elbvertiefung in erheblichen Mengen in den Sportboothäfen an der Elbe. Dort muss er dann für viel Geld wieder entfernt werden. Im BAW-Modell kommt im Wasser gelöster Sand aber auch nach der geplanten Vertiefung nicht vor und die Planer mussten bei der Antwort passen. Dabei ist die zu Erosion führende Schleppkraft des Wassers eine elementare Grundlage des Wasserbaus, die von den Experten der Umweltverbände sehr anschaulich präsentiert wurde.
Bei den Gutachten und Prognosen zur Morphodynamik dürfte es nach fachlicher Einschätzung daher einiges nachzuholen geben – sofern das denn möglich ist. Der Ansatz der korrekten Randbedingungen sowie verbesserte Rechen- und Prognoseverfahren entsprechend dem Stand der Technik können ja auch zu dem Ergebnis führen, dass der geplante Elbausbau nicht beherrschbar und damit auch nicht verantwortbar ist – und das würde wohl viele Experten nicht sonderlich überraschen.
Punkten konnten die Planer erst beim nächsten Thema, der Höhe und Gefahr von Schiffswellen und wie man diese wirksam verhindert. Hier hatten sie bereits ausführlich nachgebessert und Grundlagen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung des Verkehrs der Schiffe über 90 m Länge auf der Elbe vorgestellt. Die Maßnahmen reichten von der realistischen Prüfung der Geschwindigkeit durch das Wasser bis zur Weiterbildung und Disziplinierung der Lotsen. Dass diese Maßnahmen und Pläne durch zwei aktuelle Ereignisse konterkariert wurden, trübte allerdings die Theorie für die Zukunft durch die derzeit gängige Praxis.
Juristisch sind beide Parteien sehr gut aufgestellt und der erste Verhandlungstag machte in sachlicher und ruhiger Atmosphäre einen ausgeglichenen Eindruck. Die Richter machten aber auch deutlich, dass der Träger des Vorhabens jederzeit die Pläne nachbessern kann und damit den Klägern praktisch den „Wind aus den Segeln nehmen“ kann. Mängel können geheilt werden und müssen nicht gleich zur Ablehnung führen. Das verbessert zwar möglicherweise die Planung, doch die klagenden Verbände bleiben auf ihren Kosten sitzen, wenn ihre Argumente nach langer Vorbereitung unerwartet zumindest partiell ins Leere laufen. So hängt viel von der Frage ab, ob sich Mängel tatsächlich heilen lassen oder eben auch nicht.
Grundsätzlich ist damit schlechten Planungen im Regelfall Tür und Tor geöffnet. Erst wenn mit hohem Risiko und Aufwand an Geld und Freizeit von den Gegnern der Planungen qualifiziert Fehler nachgewiesen werden, müssen die Planer ihre Hausaufgaben machen. Die hohe Planungsqualität, die seitens der Befürworter in Hamburg, wie u. a. dem Projektleiter Jörg Osterwald oder auch dem Hanseatischen Ingenieurs Club, immer wieder betont worden ist, entpuppte sich vor dem Richtertisch als zweckorientierte Propaganda. Es entstand eher der Eindruck, dass die Planer nicht damit gerechnet hatten, dass man ihre Arbeit eines Tages einmal vor dem Richtertisch fachlich qualifiziert und gründlich sezieren würde. Das wirft nicht nur ein schlechtes Licht auf die Befürworter selbst, sondern auf die Systematik insgesamt, dass Planungs- und Genehmigungsbehörde Tür an Tür sitzen und denselben Dienstvorgesetzten haben und die Narrenfreiheit erst in Leipzig endet.
Auch der Wirtschaftssenator Frank Horch muss sich nach diesem Tag die Frage gefallen lassen, wieso er mit seiner wissenschaftlichen Ingenieurausbildung die offengelegten Mängel nicht erkannt hat. Um ihm die Problematik inhaltlich näher zu bringen wurde ihm vom Sprecher des Regionalen Bündnis gegen Elbvertiefung, Walter Rademacher, in einer Verhandlungspause das Buch „Wahr-Schau“ im Gerichtssaal mit dem Hinweis überreicht, sich dann nicht länger auf Nicht-Wissen berufen zu können.

Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht
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