Regionales Bündnis kritisiert Einvernehmen zur geplanten Elbvertiefung

Das kurz vor Ostern erteilte Einvernehmen des Landes Niedersachsen zur geplanten Elbvertiefung hat viele Menschen an der Unterelbe am Ende nur hinsichtlich der Frühzeitigkeit überrascht. „Der Verdacht des Regionalen Bündnis gegen Elbvertiefung, dass seit Jahren nicht ergebnisoffen sondern gezielt auf die Erteilung des Einvernehmens hin gearbeitet worden ist, hat Ministerpräsident McAllister im Oster-Interview bestätigt,“ sagte Dipl.-Ing. Walter Rademacher, Sprecher des Regionalen Bündnis gegen Elbvertiefung, der das als großen Fehler und Verrat an den Interessen der Region bezeichnete.

Der niedersächsischen Landesregierung zufolge sind nach dem Grundsatz „Gründlichkeit vor Eile“ Lösungen für alle Probleme gefunden worden. „Alle wasserwirtschaftlichen und landeskulturellen Einwände konnten seitens des Bundes ausgeräumt werden, so dass letztendlich das Einvernehmen zu erteilen war“, so die Aussage von Landesumweltminister Birkner bei der Bekanntgabe. Dem widerspricht das Regionale Bündnis gegen Elbvertiefung entschieden und sieht darin eine leicht widerlegbare Schutzbehauptung. Das Bündnis verweist dabei auf etliche ungeklärte Fragen und unzulänglich gelöste Bereiche.

CDU-Politiker bei den Obstbautagen 2012 in JorkObstbautage 2012 in Jork: Ministerpräsident McAllister und  weitere CDU-Politiker im Gespräch mit dem Regionalen Bündnis gegen Elbvertiefung.

So hatte z. B. die Gemeinde Jork Umweltminister Birkner eine Liste noch klärungsbedürftiger Punkte wie beispielsweise die Auswirkungen von Schiffswellen der größten Containerschiffe auf Ufer und Deiche, das Ausmaß der Verschiebung der Brackwasserzone elbaufwärts im ungünstigsten Fall und die Auswirkungen auf das Grundwasser zugesandt, hat aber bis heute keine Antwort erhalten. Die Grundwasseruntersuchung an der Unterelbe ist noch nicht ausgewertet, und auch das Schreiben des Regionalen Bündnis an David McAllister von Ende letzten Jahres blieb unbeantwortet. Die in der "Otterndorfer Erlärung" parteiübergreifend auch von David McAllister geforderten unabhängigen Gutachten sind bis heute nicht eingeholt worden.

Dass es zu einer Verschiebung der Brackwasserzone kommt, bestreiten auch die Planer nicht, halten das aber für unbedeutend. Unabhängige Umwelt- und Verwaltungsjuristen sehen in dieser und weiteren hydrologischen, morphologischen und ökologischen negativen Veränderungen der Elbe aber einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU sowie des Bundes- und Landesrechts. Diese Vorschriften sind verbindlich und dürfen daher nicht durch eine alternative Süßwasserversorgung umgangen werden.

"Die berechtigten und schutzwürdigen Interessen des Landes und seiner Bürger wahrzunehmen ist in der Einvernehmensprüfung offensichtlich nicht erfolgt. Die Landesregierung hat sich einige Schwerpunktthemen abkaufen lassen, der nicht unbedeutende Rest, blieb einfach außen vor", so Kerstin Hintz vom Regionalen Bündnis.

Die Landesregierung hatte zu prüfen, ob „das Vorhaben Belange der Landeskultur oder der Wasserwirtschaft berührt“, wie es in § 14 Abs. 3 des Wasserstraßengeset-zes heißt, darüber herrscht Einigkeit. Wie aber mit den erwarteten Beeinträchtigungen umgegangen wird, darüber sind Regionales Bündnis und Landesregierung geteilter Meinung. „Die Erleichterung des Verkehrs der bereits fahrenden Schiffe kann kein Grund für die langfristige Verschlechterung eines Grundwasserkörpers von über 100 Quadratkilometer Fläche allein in Niedersachsen sein,“ sagte der Bündnissprecher, „hier hat die Landesregierung nicht nur ihre Möglichkeiten nicht genutzt, sondern sie hat versagt und ist ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden.“

Einer Kompromisslösung, wie mit dem Vorschlag einer Elbvertiefung „light“, hätte rechtlich nichts entgegengestanden. Die amtierende Landesregierung hat aber den zur Verfügung stehenden Spielraum auch in dieser Hinsicht nicht genutzt und der mit Abstand größten Vertiefung aller Zeiten unnötig im vollen Umfang zugestimmt. Das Umweltrecht gibt der Vermeidung von Schäden und Risiken den Vorrang vor der Entschädigung. Dieser Leitlinie wurde offenkundig im Falle der geplanten Elbvertiefung generell nicht gefolgt.
 

Verraten und verkauft
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