EU-Kommission versagt als "Hüterin der Verträge"

Vielerorts wird die Stellungnahme der EU fälschlich als "Genehmigung" bezeichnet und gefeiert. Bei genauerer Betrachtung gibt es aber gar keine "Genehmigung", sondern lediglich eine Stellungnahme. Und liest man sie genau durch, so stellt man fest, dass die EU-Kommission sich darauf beschränkt hat, die die Position und die Behauptungen der Antragsteller zu wiederholen. Eine eigene Prüfung und eine eigene Position der EU sind nicht erkennbar. Die detaillierten und fundierten Stellungnahmen der Kritiker wurden nicht berücksichtigt. Die Kommission hat lediglich – dem politischen Druck folgend – die "zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses" anerkannt und an ein paar Bedingungen geknüpft, auf deren Einhaltung man gespannt sein darf.

Die Niedersächsische SPD-Umweltpolitikerin Brigitte Somfleth ist ärgerlich: „Mit der Stellungnahme hat die EU-Kommission ihre eigenen Richtlinien zum Schutz von Tier- und Pflanzenwelt ad absurdum geführt. Man stellt wirtschaftliche Belange über alle Fragen. Wer soll die EU künftig eigentlich noch Ernst nehmen beim Natur- und Umweltschutz.“ Derweil sind die Landesbehörden seit Jahren dabei, die Probleme der Einvernehmenserklärung des Landes hinter den Kulissen "abzuarbeiten", wie es so schön heißt, und konkreter wird man auch nicht. Die Marschrichtung heißt demnach: Das Einvernehmen zu erteilen, aber das mit markigen Sprüchen und wolkigen Formulierungen so lange wie möglich zu kaschieren und zu vernebeln. Schon vor einem halben Jahr hat Ministerpräsident McAllister sich diese Formel einfallen lassen: Wenn die EU das Verfahren nicht stoppt, werden wir es auch nicht tun können. So versteckt er sich hinter der EU, obwohl das Land ganz andere Fragen zu beantworten hat. Die EU hat die Einhaltung des EU-Rechts zu beurteilen, das Land die Verträglichkeit mit den Belangen der Wasserwirtschaft und Landeskultur, wozu heute auch der Umweltschutz gehört.

Keine Genehmigung von der EU
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