Eilantrag der Umweltverbände gegen Elbvertiefung erfolgreich

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der geplanten Elbvertiefung als so schwierig und bedeutend erachtet, dass sie erst im Hauptverfahren verlässlich geklärt werden können. Damit durch einen Beginn der Baggerarbeiten vor der endgültigen Entscheidung keine irreversiblen Schäden entstehen, wurden die Bagger gestoppt. So hat die Elbe eine weitere Schonfrist zwei bis vier Jahren erhalten. Auch die Verfahrensbeteiligten haben damit Zeit zum Nachdenken bekommen.

Die kompromisslose Brachialpolitik der Hamburger Senate ist damit erneut gescheitert, und es fragt sich, wie lange die Fehlplanung der Unterelbe noch verfolgt werden soll. Spätestens als selbst einer der großen Reeder, Claus-Peter Offen, freimütig zugab, dass nicht die Tiefe das Problem ist, sondern eher die Breite der Schiffe, dürfte die Elbvertiefung als am Bedarf vorbei geplant entlarvt gelten. Je länger man trotz aller bekannter Fakten, die gegen die Planung sprechen, stoisch am alten Ausbauziel festhält, umso größer wird am Ende der Gesichtsverlust. Aber der erscheint jetzt schon als das größte Problem, denn auch die größten Schiffe fahren überwiegend tideunabhängig, wie eh und je. Ein Bedarf für die Elbvertiefung wird von Jahr zu Jahr schwieriger begründbar. Dass demnächst die "Bagger rollen", wie die Hardliner oft öffentlichkeitswirksam frohlockten, steht jedenfalls nicht mehr bevor. Es wären ohnehin Schwimmbagger, die gar nicht ‚rollen‘ können.

 

Gericht stoppt Bagger
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