Weder Planungskosten noch Gesamtkosten sind bekannt

Der Bund und die Freie und Hansestadt Hamburg gingen als Partner bei der Elbvertiefung in der Planungsphase von einer Drittelung des Investitionsaufwandes aus. Hamburg hat bisher seinen Anteil von einem Drittel wegen Ausgleichszahlungen an die Landwirtschaft, wegen Baupreisanpassung und u.a. erstmalig wegen Berücksichtigung einer Inflationsrate zuletzt mit 199,1 Mio. Euro angegeben. Hamburg rechnet aktuell geplant mit Fertigstellung der Baumaßnahme in 2016. Die Bundesregierung hat es durch den Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) im Bundestag vermieden, Ihren Anteil von zwei Dritteln entsprechend in der Höhe angepaßt zu nennen.

Eine generelle Ausgabenteilung in diesem Verhältnis wurde zwischen den Partnern nicht vereinbart.

Im Haushaltsentwurf  2014 sind für die Elbvertiefung bzw. Fahrrinnenanpassung Investitionsausgaben des Bundes in Höhe von 248 Mio. Euro (Preisstand von 2005) veranschlagt. Eine belastbare neue Ausgabenermittlung ist derzeit nicht möglich, da zuvor die Auswertung des laufenden gerichtlichen Verfahrens mit allen darin enthaltenen Auflagen für die Bauausführung abgewartet werden muß, sagte Staatssekretär Ferlemann am 11. Juli 2013.

Nachzulesen ist dieser Sachverhalt unter www.hamburg-fuer-die-elbe.de

Würde man die für den Bund entstehenden finanziellen Belastungen entsprechend dem Hamburger Vorgehen hochrechnen, dürften sich der Bundesanteil gegenüber dem jetzigen Ansatz von 248 Mio. Euro auf rd. 400 Mio. Euro erhöhen und die Gesamtkosten auf mindestens 600 Mio. Euro ansteigen. Nicht einkalkulierte und noch nicht vorhersehbare weitere Kostensteigerungen wären darin nicht enthalten.
pelo12-2013

Bund vermeidet neue Kostenschätzung
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