Geheimes Gutachten stellt Existenz der Elbfischerei in Frage

Auf gezielte Anfrage hat die Anwaltskanzlei Michael Günther aus Hamburg kürzlich ein ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten erhalten. Das von der Firma COFAD GmbH erst im Juli 2011 fertiggestellte Gutachten wurde den Planunterlagen heimlich nachträglich hinzugefügt. Die Begleitumstände des Gutachtens sind fragwürdig und der Inhalt ist brisant, denn die Gutachter sehen die Existenz Elbfischerei grundsätzlich in Frage gestellt. 

Fischkutter Blockieren 2007 in breiter Front die Fahrrinne bei Altenbruch

6. Mai 2007: Fischkutter blockieren in breiter Front die Fahrrinne bei Altenbruch

Der Verlust vieler wichtiger Fangplätze und der Einsatz von Hopperbaggern führen zu erheblichen Fangverlusten. Das Gutachten prognostiziert bereits ohne Berücksichtigung aller negativer Umstände in der Bauzeit Gewinneinbußen von bis zu 22 %, danach immerhin noch bis zu 15 %. Damit ist die Grenze der Wirtschaftlichkeit des Fischfangs erreicht oder schon unterschritten.  

Rechtlich ist der Vorgang in mehrfacher Hinsicht zumindest überprüfungsbedürftig. Da das Gutachten nicht vorschriftsmäßig veröffentlicht worden ist, hatten die Betroffenen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Daneben steht diese Vorgehensweise im krassen Widerspruch zur Vereinbarung der Fischer mit der Wasserstraßenverwaltung und den Hamburger Behörden von 1998. Die Vereinbarung ist eine Selbstverpflichtung der Behörden zur Erhaltung der Fischerei und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, die sich aus § 8 des Wasserstraßengesetzes herleitet, denn dort heißt es in Absatz 2: "Dabei ist auf die Belange der Fischerei Rücksicht zu nehmen.." Jetzt wurde die Vereinbarung entgegen den gesetzlichen Bestimmungen still und einseitig aufgekündigt. 

„Für die Wiederansiedlung des Störs werden Hunderttausende investiert, und ein paar Kilometer weiter werden die wertvollen jungen Störe von den Baggern unkontrolliert geschreddert. Uns Fischern schreibt man haarklein vor, mit welchen Netzen wir wann un wo fischen dürfen, aber die Hopperbagger baggern ohne Umweltverträglichkeitsgutachten geschweige denn dessen Überwachung ständig baggern“, sagt Fischer Walter Zeeck „Dafür hätte das Land Niedersachsen niemals sein Einvernehmen erteilen dürfen“, erregt sich der Fischwirtschaftsmeister. 

„Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist offensichtlich kein verlässlicher Vertragspartner“, resümierte der Sprecher des Regionalen Bündnis gegen Elbvertiefung, Walter Rademacher, „denn niemand weiß, wie lange sich die WSV an ihre vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen hält.“ 

Die Fischer haben angekündigt, am kommenden Samstag, 19. Mai um 12.00 Uhr von Cuxhaven aus zu einer großen Kutterdemonstration auf der Elbe zu starten. Unterstützt werden sie dabei von den Sportbootfahrern und dem Regionalen Bündnis gegen Elbvertiefung. Das Motto der Protestveranstaltung lautet: „Das Wasser steht uns bis zum Hals!“ Dies soll symbolisch mit einem blauen Schleifenband um den Hals oder das Handgelenk sichtbar gemacht werden. 

Wenn die Kutter auslaufen wird der Demonstrationszug vom Alten Fischereihafen zur Alten Liebe gehen und die Demonstration dort mit einer Kundgebung fortgesetzt.

Fischerprotest: Kutterdemonstration auf der Unterelbe
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