Wie ist der CDU-Wahlslogan "So machen wir das." gemeint?

Es ist schon erstaunlich, wie chamäleonhaft Politiker agieren können. Auf der Podiumsdiskussion am 9.01.2008 in Otterndorf empörte sich der CDU-Kandidat David McAllister, als es hieß: "Wir wählen keine Elbvertiefer!" Er wäre keiner! Dann wurde er gewählt, und die Antworten auf unsere Fragen wurden immer ausweichender. Schließlich als Ministerpräsident wurde unter seiner Verantwortung das Einvernehmen des Landes Niedersachsen zur Elbvertiefung erteilt. Begründung: Die formalen Voraussetzungen wären erfüllt, alles wäre von den Fachbehörden bearbeitet worden und man könne das Einvernehmen aus rechtlichen Gründen gar nicht verwehren. Im Wahlkampf wurde das dann gar noch zum Erfolg der CDU aufgebauscht. Man hätte "das Maximale" herausgeholt und es wäre nie um das ob, sondern stets nur um das wie gegangen.

Dabei hat es hat nicht nur Handlungsspielräume gegeben, sondern rechtliche Vorgaben, die man hätte erfüllen müssen.


David McAllister am 17. Januar 2013 im Stadeum

Doch damit nicht genug: Im Wahl-O-Mat hat die Bundeszentrale für politische Bildung einen Katalog erstellt und die Parteizentralen dazu Stellung nehmen lassen. In dieser viel gelesenen und von den Medien (u. a. dem NDR) herausgestellten Darstellung behauptet die CDU-Niedersachsen, gegen die Elbvertiefung zu sein. Auf die These: "Die Elbe in Niedersachsen soll für große Containerschiffe weiter vertieft werden."  antworten FDP und SPD mit "JA", die CDU jedoch mit "NEIN"

Wie passt diese Aussage zum tatsächlichen Handeln der CDU-geführten Landesregierung, die noch im April 2012 ihre Zustimmung zur  Elbvertiefung erteilt hat? Mit der hierzu gegensätzlichen Aussage der CDU-Niedersachsen  wird die dem Projekt gegenüber kritisch eingestellte Bevölkerung erneut getäuscht. "So machen wir das.", ist als Wahlslogan überall zu lesen.

Schon bei der letzten Landtagswahl wurde die Bevölkerung getäuscht, ausgerechnet durch den heutigen Ministerpräsidenten David McAllister, der durch Mitzeichnung der „Otterndorfer Erklärung“ die Elbvertiefung vor der Wahl abgelehnt hat, ihr danach aber 2012 zugestimmt hat. Seinem Versuch einer Rechtfertigung, das Land hätte aufgrund der Rechtsvorgaben des Wasserstraßengesetzes nicht anders handeln können, widerspricht das Regionale Bündnis unter Berufung auf einschlägige Rechtskommentaren und Rechtsgutachten.
 
Durch die Elbvertiefung sind Verschlechterungen der Gewässerqualität zu erwarten, die nach dem europarechtlich vorgegebenen „Verschlechterungsverbots“ unzulässig sind. Das Land Niedersachsen hätte das Einvernehmen daher nicht nur verweigern können, sondern es verweigern müssen. Jetzt lassen Die Umweltverbände BUND und NaBu diese Fragen vom Bundesverwaltungsgericht prüfen und eine endgültige Entscheidung wird möglicherweise erst beim Europäischen Gerichtshof gefällt.

Das Regionale Bündnis unterstützt daher die Klage der Umweltverbände auch finanziell mit 10.000 Euro, damit die Umwelt und die betroffene Bevölkerung von den zu erwartenden Beeinträchtigungen einer weiteren Elbvertiefung verschont werden. „Wo bleibt hier die Unterstützung der CDU-Niedersachsen und des CDU-Ministerpräsidenten“ fragt man sich, „wenn sie angeblich gegen die Elbvertiefung ist? – Möglichkeiten hierzu hätte sie genug!“

 
 

Drei Vertreter des Regionalen Bündnis gegen Elbvertiefung übergeben vor dem Hamburger Rathaus die Schecks mit den gespendeten Geldern an die Vertreter der drei Umweltverbände

Wahltäuschung der CDU zur Elbvertiefung
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