Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses Ende 2011 zugestellt

Am letzten Tag des Jahres 2011 wird der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses den Ländern zugestellt, wie soeben gemeldet wurde. Damit beginnt die dreimonatige Frist, in der lt. Wasserstraßengesetz die Länder über das Einvernehmen entscheiden müssen. Anschließend ergeht der Planfeststellungsbeschluss, der mindestens zwei Monate öffentlich ausgelegt werden muss. Anschließend kann in einer Frist von 4 Wochen Klage dagegen erhoben werden. Es ist damit zu rechnen, dass Sofortvollzug angeordnet wird, aber auch damit, dass – wie an der Weser auch – ein Baustopp ausgehandelt oder gar verhängt wird.

Im Haushalt für 2012 sind für die geplante nur 25 Mio. Euro eingestellt worden, was nicht auf einen Baubeginn in 2012 hindeutet. Nicht nur aus Kreisen der Naturschutzverbände wird hohe Klagebereitschaft signalisiert. Insofern ist völlig unverständlich, wieso Herr Horch zu behaupten wagt, die Bagger würden im Frühjahr 2012 kommen. Schon rein zeitlich ist das nicht realistisch. Vielleicht kommen sie tatsächlich, rücken aber unverrichteter Dinge wieder ab – wie an der Weser auch. Aber erinnern wir uns an das peinliche Getöne von Horchs gescheiterten Vorgängern Karan, Gedaschko und Uldall, an den "verbindlichen Zeitplan" und ähnliche Propaganda-Worthülsen.

Verfahrensstand und Fortgang

Ein Kommentar zu „Verfahrensstand und Fortgang

  • 1. Januar 2012 um 14:34
    Permalink

    Hi bei „pro-unterelbe.de:
    Euer letzter Satz: „Nach einem recht erfolgreichen“ ….geht es nun „wie weiter“???
    Hier dazu aus unserem Jahreswechselurlaub in CUXHAVEN aus der dortigen Zeitung der Hinweis auf nächste Schritte -Zitat aus CN:
    „Stadt bereitet eine Klage vor CUXHAVEN. Einstimmig hat der Verwaltungsausschuss die Weichen dafür gestellt, dass die Stadt juristisch gegen eine erneute Elbvertiefung vorgehen kann. Der Fachanwalt, der die Stadt in dieser Angelegenheit bereits bisher vertreten hat, erhielt den Auftrag, eine entsprechende Klage vorzubereiten. So kann die Stadt kurzfristig reagieren, falls das Land sein Einvernehmen erteilt, Hamburg nach einem positiven Planfeststellungsbeschluss den sofortigen Baubeginn beantragen sollte und Cuxhaven im Verfahren Klagebereichtigt ist. (ters)
    Mast + Schotbruch
    von
    H. Otto

Kommentare sind geschlossen.

Floating Widgets